Ist im notariellen Kaufvertrag
(Escritura) also eine Wohnung (vivienda) in ruralem Gebiet ausdrücklich erwähnt, dann ist
ein Dokument von einem Agrar-Ingenieur unabdingbar, in dem erklärt wird, dass
das Haus nicht den urbanen Vorschriften unterliegt. Das ist alles. Es ist
praktisch der alte Status Quo vor dem großen Unsinn mit einigen Paragraphen des
Gesetzes von 2007. Ist aber das Haus (Wohnung) in urbanem Gebiet, dann ist eine
Cédula unabdingbar.
Wer braucht eine Cédula?
-
Alle Häuser im Stadtgebiet brauchen
sie.
-
Alle Käufer, die eine Hypothek
beantragen wollen, brauchen ebenfalls eine, egal, ob das Haus auf dem Land oder
in der Stadt steht.
Wer bekommt eine Cédula?
Zur
Zeit grundsätzlich nur, wenn das Haus auf dem Land entweder mit Genehmigung gebaut wurde oder
aber vor dem 11.August 1984. Unklar ist zur Zeit, ob man dieses Dokument auch
dann bekommt, wenn das Haus später nachweislich verändert wurde. Hierbei ist es vollkommen egal, ob man
Steuern für sein "bewohnbares" Haus bezahlt oder nicht. Es ist auch egal, ob die
Erweiterung verjährt (6 Jahre) ist. Es gibt aber auch schon wieder Ausnahmen,
die vermutlich dazu führen werden, dass über kurz oder lang diese Cédula für
alle Häuser erteilt werden wird, die mit einem Gesetz von 1997 konform sind,
bzw. in der Escritura eingetragen sind.
Tortosa hat bereits damit angefangen
und gibt mehr Hilfestellung für Hausbesitzer, um eine Cédula zu
erhalten. Die restlichen Gemeinden werden vermutlich folgen.
Hat man sich für ein Haus oder
Wohnung entschieden, dann braucht man keine Angst mehr zu haben, ob es eine
Cédula dafür gibt oder nicht, sofern das Haus im Grundbuch
eingetragen ist. Es kann danach nicht mehr verfolgt werden und schon am
allerwenigsten der neue Besitzer.
Wie bekommt man diese Cédula?
Die Stadtverwaltungen und Gemeinden müssen eine Bescheinigung über die Legalität
ausstellen. In dieser wird bescheinigt, dass der Bau vor dem 11.08.1984 bestand
(wenn dies der Fall ist) oder aber auf jeden Fall eine Wohnung ist, dass gegen den Eigentümer keine Strafakte eröffnet
wurde wegen illegalem Bauen's und dass die Wohnung für ein Leben auf dem Land
geeignet ist.
Nun beauftragt man einen Architekten,
eine Bescheinigung zu erstellen, in der bestätigt wird, dass das Haus bewohnbar
ist. Diese beiden Bescheingungen (Gemeinde und Architekt) sind unabdingbare
Grundlagen, um die endgültige Bewohnbarkeitsbescheingung vom Kreisrat (Consell
Comarcal) zu erhalten. Mit dieser Cédula in der Hand ist das Haus/Wohnung nun
bestens verkauf- oder vermietbar.
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Um eingetragen werden zu können,
bedarf es verschiedener Nachweise, so z.B. über die Solvenz, eine
Berufshaftpflicht und natürlich genügend Fachwissen.
Gehen Sie also beim Hauskauf am
Besten immer zu
einem odnungsgemäß zugelassenen Makler, bei dem Sie i.d.R. immer gut beraten
werden und bei dem auch Ihre Anzahlung durch eine Versicherung abgesichert ist,
falls das Geschäft wegen seiner Fahrlässigkeit nicht zustande kommen sollte.
Ausserdem sind die Maklercourtagen
wesentlich günstiger als bei so manchen illegalen "Haien". Vor einigen
Monaten
erwies sich wieder mal, dass bei einem Verkaufspreis von 185.000 € der
sogenannte Makler 45.000 € für sich behielt! Der selbe Makler (illegal, ohne
AICat-Zulassung) inseriert auch ein Objekt für ca. 65.000 €, das vom Eigentümer
für 40.000 € zu haben ist. Das ist Abzocke und es tut uns Leid!
Wir seriösen Makler wollen wenigsten dafür einstehen,
dass dies immer weniger möglich wird!
Zur Zeit habe ich gute Angebote von
Banken, zu unglaublichen Preisen. Bereits günstige Preise sind nochmals halbiert
worden! Fragen Sie an und ich sende Ihnen Material.